PETER SIMON

MdEP 2009-2019

Es war mir eine Ehre.

Von 2009 bis 2019 war ich Mitglied des Europäischen Parlaments. Im Zentrum meiner parlamentarischen Arbeit stand stets ein Europa, das dem Gemeinwohl verpflichtet ist und Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt allen Handelns stellt.

Als stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses war es immer mein Ziel, dies in meiner Arbeit an einem gesetzlichen Rahmen für ein sichereres und krisenfesteres Finanz- und Bankensystem zu konkretisieren.

Rückblickend bin ich froh, sagen zu können, dass es mir dabei als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für das größte Bankenregulierungspaket der vergangenen Legislaturperiode (CRR/CRD) im harten Ringen mit den oft widerspenstigen Mitgliedstaaten gelungen ist, weitere Risiken im Bankensektor abzubauen und klare Regeln zur Abwicklung maroder Banken zu schaffen, um den Steuerzahler aus der Schusslinie zu nehmen. Gleichzeitig werden kleine und risikoarme Banken, wie die überwältigende Mehrheit unserer Sparkassen und Genossenschaftsbanken, zukünftig maßgeblich von unverhältnismäßigen, für sie in der Praxis oft existenzbedrohenden Restriktionen und Bürokratie entlastet.

Auf dem Weg zu mehr Finanzstabilität konnte ich bereits zuvor als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die derzeitig gültige Einlagensicherungsgesetzgebung erreichen, Sparerinnen und Sparer europaweit deutlich besser zu schützen, als dies bislang der Fall war. Weiterhin konnte ich dabei auch Mehrheiten für mein Konzept gewinnen, die weltweit einzigartigen, alle Krisen der vergangenen Jahrzehnte stabil meisternden, Institutssicherungssysteme unser Sparkassen und Genossenschaftsbankengegen gegen heftigen Widerstand von Teilen des Rates und der EU-Kommission europaweit gesetzlich zu verankern und ihren Fortbestand damit zu sichern.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit war als Sprecher unserer sozialdemokratischen Fraktion in den Sonderermittlungsausschüssen TAXE1 und TAXE2 zu staatlich organisiertem Steuerdumping multinationaler Konzerne sowie dem Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers (PANA) und im Sonderermittlungsausschuss gegen Finanzkriminalität (TAXE3) der Kampf gegen Steuervermeidung, Steuerflucht und Geldwäsche.

Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Wurzeln in der Kommunalpolitik habe ich mich im Europäischen Parlament zudem zehn Jahre lang als Vizepräsident der fraktionsübergreifenden Intergroups „Public Services“ (Öffentliche Dienstleistungen / Daseinsvorsorge) und „URBAN“ (Stadtentwicklung) für kommunale Interessen bei Daseinsvorsorge, Stadtentwicklung und kommunalrelevanter EU-Strukturförderung eingesetzt.

Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über die Themen, die mir bei meiner Arbeit im Europäischen Parlament besonders am Herzen lagen.

 

26.05.2019 in Topartikel Aktuelles

MdEP 2009-2019

 
 

16.04.2019 in Aktuelles

Peter SIMON: „Risiken in der Finanzbranche reduziert“

 

 

                                                                                                                                                               Plenum gibt grünes Licht für wichtigstes EU-Bankenregulierungspaket

Großer Erfolg für noch mehr Sicherheit auf den Finanzmärkten: Das Plenum hat am Dienstag, 16. April 2019, mit überwältigender Mehrheit für strengere und verhältnismäßigere Regeln für Banken in der EU gestimmt. Das Paket umfasst Maßnahmen zur Risikoreduzierung und klare Regeln zur Abwicklung maroder Banken. Gleichzeitig werden kleine und risikoarme Banken maßgeblich von Bürokratie entlastet.

„Das ist ein neuer Meilenstein für die weltweite Finanzstabilität“; unterstreicht der baden-württembergische Verhandlungsführer des Europaparlaments für die Eigenkapitalverordnung und -richtlinie (CRR/CRD), Peter SIMON (SPD). „Damit zieht die EU weiterhin Lehren aus der Finanzkrise und sendet eine klare Botschaft an unsere internationalen Partner: Systemrelevante Banken müssen in Zukunft mehr Eigenkapital zur Verlustabdeckung bereitstellen, sich stabiler refinanzieren und ihre Verschuldung begrenzen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass kleine und risikoarme Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken bürokratisch endlich deutlich entlastet werden.“

„Risikoarm wirtschaftende kleine Institute haben zumeist ein traditionelles Geschäftsmodell, das auf Kreditfinanzierung und Mittelstandsfinanzierung ausgerichtet ist“, erläutert der Finanzexperte. „Die Erfüllung der eigentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist für diese Unternehmen ein Leichtes. Jedoch wird die Berechnung der Anforderungen und die dazugehörige Meldung durch zahlreiche Ausnahmen zunehmend komplexer und stellt einen erheblichen Kostenpunkt für diese kleinen, risikoarm wirtschaftenden Banken dar. Deshalb hat sich das Europäische Parlament für diese deutlich weniger aufwendigen Berechnungen eingesetzt. Auch das Meldewesen und die Offenlegungspflichten werden in Zukunft für sie vereinfacht.“. In beiden Bereichen konnte das Europaparlament den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission deutlich weiter entwickeln.

Die Einigung stellt zudem sicher, dass dem Thema Nachhaltigkeit künftig stärker Rechnung getragen werden muss und etabliert strenge Aufsichtsregeln beim Thema Geldwäsche. Aufsichtsbehörden und Anti-Geldwäsche-Behörden werden zu einer engen Kooperation und zum Informationsaustausch verpflichtet. „Wir ziehen umgehend regulatorische Konsequenzen aus den diversen Geldwäsche-Skandalen europäischer Banken. Einfach Wegschauen darf in Zukunft keine Option mehr sein“, so Peter SIMON, der auch federführend für die sozialdemokratische Fraktion bei der Überarbeitung der vierten Anti-Geldwäscherichtlinie war.

Strengere Regeln wird es auch zukünftig bei der Abwicklung von maroden Banken geben. Die neue Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) sieht vor, dass Banken Vorsorgeinstrumente aufbauen müssen, die im Falle einer Schieflage zum Einsatz kommen.