Peter SIMON: "Künftig mit Hinweis auf Nebenwirkungen - europaweiter Beipackzettel für Anlageprodukte"

Veröffentlicht am 15.04.2014 in Aktuelles

Europaparlament stärkt Verbraucherschutz bei Finanzanlagen

Kleinanleger in der EU werden künftig besser geschützt. Dafür hat das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung am Dienstag die Einführung eines europaweit einheitlichen Basisinformationsblatts beschlossen. "Allein in Deutschland belaufen sich die Schäden durch den Kauf ungeeigneter Anlageprodukte auf schätzungsweise 50 Milliarden Euro pro Jahr", unterstreicht der baden-württembergische SPD-Abgeordnete Peter SIMON, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses.

"Dass dabei meistens gerade die Kleinanleger die Gelackmeierten sind, verwundert nicht. Denn Risiken und Kosten dieser Produkte sind oftmals gut versteckt und der Kunde ist mit den unübersichtlichen Informationen schlichtweg überfordert", erläutert Peter SIMON. "Gerade bei so wichtigen Entscheidungen wie der Kapitalanlage braucht es gut leserliche, verständlich aufgearbeitete und zuverlässige Informationen, damit Kunden die Produkte kaufen, die auch ihrem wirklichen Bedarf entsprechen. Die neuen europaweit einheitlichen Informationsblätter für Anlageprodukte sorgen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit und sind deshalb ein wichtiger Schritt für einen besseren Verbraucherschutz."

Vor dem Kauf muss der Anbieter dem Anlagekunden künftig auf einem maximal dreiseitigen Standardblatt umfassende und leicht verständliche Informationen zu der Art des Produkts, dem Gewinnpotenzial sowie den Risiken und maximal möglichen Verlusten, wie auch die mit dem Erwerb verbundenen Kosten (einmalige sowie laufende Gebühren) zur Verfügung stellen. "So wird das Kleingedruckte nicht mehr zum Fallstrick. Der Kunde hat die Kosten und Risiken kompakt auf einem Blick", betont Peter SIMON. "Ein zusätzlicher expliziter Warnhinweis auf besonders komplizierten Produkten sorgt für eine weitere Stolperschwelle, damit Kunden nicht ungebremst ins Verderben rennen."

Wenn zentrale Vorschriften von den Anbietern nicht eingehalten werden und z.B. den Anlegern keine, falsche, irreführende oder nicht aktuelle Informationen mitgeteilt werden, können juristische Personen mit Sanktionen bis zur Höhe von 5 Millionen Euro bzw. drei Prozent des Jahresumsatzes und natürliche Personen bis zu 700.000 Euro bestraft werden. Ein Wermutstropfen ist für die Sozialdemokraten allerdings der beschränkte Anwendungsbereich. "Wirkliche Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Produkte wird allerdings nur erreicht, wenn das Standardblatt für so viele Anlageprodukte wie möglich erstellt werden muss. Deshalb ist es bedauernswert, dass Aktien und Anleihen sowie Pensionsprodukte der dritten Säule nicht von der Informationspflicht erfasst sind", so Peter SIMON.