Wirtschaft und Währung

Wildwuchs auf den Finanzmärkten eingedämmt

Mangelnde Regulierung der Finanzmärkte wird zu Recht als eine der Hauptursachen für das Ausmaß der Wirtschaftskrise und der Krise im Allgemeinen gesehen. Als S&D Fraktion haben wir hochriskanten Finanzgeschäften den Kampf angesagt und in vielen Bereichen strengere Regeln durchsetzen können: Dem intransparenten außerbörslichen Handel mit Derivaten wurde ein Ende gesetzt, das Zocken mit Rohstoffen verboten und der computergestützte Hochfrequenzhandel eingedämmt. Auch die grenzenlose Vormachtstellung der Ratingagenturen wurde gebrochen. Sie werden zukünftig für die Folgen ihrer Ratings in die Haftung genommen, außerdem wurde die Zahl ihrer Ratings für Staaten auf drei pro Jahr begrenzt. Zudem haben wir das größte Bankenregulierungspaket der EU-Geschichte unter Dach und Fach gebracht. Aufgrund von klaren Vorschriften zur Vergütungsstruktur sind auch die Tage grenzenloser Banker-Boni gezählt.

 

 

Vorfahrt Verbraucherschutz und Realwirtschaft

Ob bei Immobilienkrediten oder der Anlageberatung - der Kunde muss wieder im Mittelpunkt stehen. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Anlageberater, die sich unabhängig nennen, künftig keine Provisionen mehr annehmen dürfen. Europaweite Vorschriften für Beratungsstandards und für die Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung der Vermittler und Verkäufer von Wohnimmobilienkrediten sorgen für Transparenz und stärken die Verbraucherrechte. Damit die Häuslebauer auch weiterhin langfristige Planungs- und Zinssicherheit haben und sich die Kreditvergabe an mittlere und kleine Unternehmen trotz höherer Eigenkapitalanforderungen an alle Banken nicht erschwert, habe ich erreicht, dass das Festzinskreditmodells beibehalten wird und bei der Vergabe von Mittelstandskrediten eine geringere Kapitalunterlegung reicht. Denn trotz strengerer Regulierung muss gewährleistet sein, dass sich die Banken auf ihre zentrale Aufgabe konzentrieren können: Den Menschen und der Realwirtschaft dienen.

 

Keine lückenhaften Sicherungsnetze - kein Sparerschutz auf Sparflamme

Wenn eine Bank Pleite geht, muss gewährleistet sein, dass die Sparbücher und Girokonten der Kunden trotzdem sicher sind. Chaostage wie bei der Rettung der zypriotischen Banken darf es nicht mehr geben. Es kann nicht angehen, dass der Kunde am Ende auch noch die Zeche für die Misswirtschaft der Bank bezahlen muss. Deshalb bedarf es Sicherungssysteme, die über Mittel in ausreichender Höhe verfügen. Denn nur sind ihren Namen wert, sorgen für Stabilität und schützen die Kunden. Das gilt für einen Bankenabwicklungs- und Restrukturierungsfonds in gleichem Maße wie für die Einlagensicherungssysteme, welche die Guthaben der Bürgerinnen und Bürger auf Sparbüchern und Girokonten sichern. Als Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Gesetzgebung zu den Einlagensicherungssystemen hat es mit mir keinen Sparerschutz auf Sparflamme gegeben.

Bei Bankenrettungen sind Einlagen unter 100.000 Euro ohne Wenn und Aber tabu. Erstmals müssen die Banken in Europa bereits im Voraus nationale Fonds aufbauen, die dann im Notfall einspringen. Auf Druck des Europäischen Parlaments werden die Kunden im Insolvenzfall zukünftig ihr Geld bereits innerhalb von sieben und nicht wie bisher erst nach 20 Werktagen erhalten. Eine "Notauszahlung" zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten innerhalb von fünf Werktagen gehört außerdem ebenso zum Verbraucherschutzstandard wie der temporäre Schutz von hohen Einmalbeträgen, die sich zum Beispiel durch den Verkauf einer privaten Immobilie oder Versicherungszahlungen gerade auf dem Konto des Kunden befinden, wenn die Bank Pleite geht. Auch die bewährte Institutssicherung der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken hat auf meine Initiative auch weiterhin Bestand.