Peter SIMON: „Steuern dort zahlen, wo Gewinne erwirtschaftet werden“

Veröffentlicht am 15.03.2018 in Aktuelles

EU-Parlament fordert gemeinsame Unternehmensbesteuerung in Europa

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 15. März 2018, die Mitgliedstaaten mit großer Mehrheit aufgefordert endlich europaweit festzulegen, was multinationale Unternehmen von der Steuer absetzen können und wie die zu besteuernden Gewinne zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der EU-Kommission für die die Einführung einer sogenannten gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer sowie deren Konsolidierung liegt bereits seit Oktober 2016 vor.

„Das aktuelle Unternehmenssteuersystem in Europa ist schlichtweg nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die bisher fehlende europäische Koordinierung bietet Konzernen Schlupflöcher, um steuerpflichtige Erträge konzernintern aus einem EU- Mitgliedstaat in einen anderen Staat mit laxerer Besteuerung zu verschieben“, erläutert der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im neuen Sonderausschuss gegen Finanzkriminalität (TAX3). „Der neue Mechanismus wäre der Anfang vom Ende der Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Steuerdumpingländer.“

Im Gegensatz zu der EU-Kommission sprechen sich die Europaparlamentarier auf Initiative der Sozialdemokraten jedoch klar dafür aus, beide Schritte parallel vorzunehmen - das heißt sowohl die. Festlegung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage als auch die Konsolidierung,. „Nur die direkte Einführung einer konsolidierten Bemessungsgrundlage wäre ein echter Meilenstein im Kampf gegen Steuervermeidung. Denn so würde die Grundlage dafür geschaffen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie auch erwirtschaftet werden. Sie ist nichts weniger als eine der zentralen Waffen gegen das künstliche Kleinrechnen und Verschieben von Unternehmensgewinnen zum Drücken der Steuerlast“, unterstreicht der Steuerexperte.

Zudem fordern die Europaparlamentarier, dass nach sieben Jahren alle Unternehmen in den Anwendungsbereich der neuen Gesetzgebung fallen - und nicht nur, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Jahresumsatz. Um auch digitale Konzerne ohne physische Betriebsstätte angemessen besteuern zu können, soll außerdem das Konzept einer „permanenten digitalen Betriebstätte“ eingeführt werden. Keine Mehrheit fand sich für die Forderung nach einem Mindeststeuersatz.

„Die Mitgliedstaaten sind jetzt am Zug. Sie müssen bei ihren Verhandlungen endlich Nägel mit Köpfen machen und diese Gesetzgebung nicht länger hinausschieben. Sonst spielen sie den Steuervermeidern weiter in die Karten. Und das auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler", so Peter SIMON.