Höhere Eigenkapitalanforderungen für Großbanken und bürokratische Entlastung für risikoarme Geldhäuser
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) hat am Dienstag, 19.Juni 2018, mit großer Mehrheit das Bankenregulierungspaket dieser Legislaturperiode angenommen (CRD V / CRR II), für das Europaparlament federführend vom baden-württembergischen SPD-Europaabgeordneten Peter SIMON verantwortet. Das Paket umfasst Maßnahmen zur Risikoreduzierung, die auf internationaler Ebene als Reaktion auf die letzte Finanzkrise beschlossen wurden. Darüber hinaus werden kleinere, risikoarme Banken entlastet.
„Wir haben jetzt ein starkes Zeichen für mehr Finanzstabilität und passgenaue regulatorische Anforderungen für kleine und risikoarme Banken gesetzt“, unterstreicht Peter SIMON, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschuss. „Dass kleine Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die gleichen Anforderungen wie große international agierende Banken zu erfüllen haben, soll künftig der Vergangenheit angehören. Klar ist auch, dass diese Entlastung für kleine und risikoarme Banken Verwaltungsaufwand reduzieren muss, ohne dabei aber die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, wie zum Beispiel Eigenkapitalmittel- und Liquiditätsanforderungen zu reduzieren.“ Anders als im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen, soll es in Zukunft eine einheitliche europäische Definition für kleine, risikoarme Banken geben, welche nicht nur auf die reine Größe sondern auch auf das Geschäftsmodell abzielt. Für diese Banken gelten geringere Offenlegungsplichten, Meldeanforderungen und vereinfachte Berechnungsmethoden, zum Beispiel auch für langfristige Liquiditätssicherung. Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sowie Infrastrukturprojekte sollen regulatorisch begünstigt werden.