Peter SIMON: „Schutz statt Verfolgung“

Veröffentlicht am 23.04.2018 in Aktuelles

EU-Kommission mit Vorschlag für europaweite Schutzstandards für Whistleblower

Whistleblower, die im Dienste der Allgemeinheit Missstände aufdecken, sollen zukünftig EU-weit rechtlich geschützt werden. Diese jahrelange Forderung der sozialdemokratischen Fraktion hat die EU-Kommission endlich aufgegriffen und heute einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Hinweisgebern vorgelegt. Dazu der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Sprecher der S&D-Fraktion im Sonderausschuss gegen Finanzkriminalität (TAX3) und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON):

"Unser Druck zeigt Wirkung. Eine zentrale Forderung aus den Sonderausschüssen zu den Luxleaks und dem Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers wird endlich zu einem Gesetzesvorschlag. Die Zeit war mehr als reif für einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Whistleblowern, die im öffentlichen Interesse hohe persönliche Risiken eingehen. In ganz Europa müssen die gleichen Schutzstandards ohne Auslegungsschlupflöcher gelten. Wer für das Gemeinwohl ohne Eigeninteresse auf Missstände hinweist, muss sicher sein, geschützt und nicht rechtlich verfolgt zu werden.“

„Wo ständen wir denn in unserem Kampf gegen staatlich organisiertes Steuerdumping ohne LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour? Wir würden weiterhin im Dunkeln tappen und diese Steuersparmodelle auf Kosten der Allgemeinheit würden weiter im Geheimen laufen. Und als Dankeschön für seine Zivilcourage wurde ihm der Prozess gemacht. Das soll sich künftig ändern: Mit der Kriminalisierung von Whistleblowern, die dem Gemeinwohl so große Dienste erweisen, muss endlich Schluss sein.“