Peter SIMON: „Keine halben Sachen bei der Transparenz!"

Veröffentlicht am 28.02.2017 in Aktuelles

Europaparlamentarier bringen neuen Regeln gegen Geldwäsche auf den Weg

Schärfere europaweite Regeln gegen Geldwäsche haben am Dienstag die erste Hürde genommen. Der Wirtschafts- und Währungs- sowie der Innenausschuss stimmten nahezu einstimmig einer Überarbeitung der vierten Anti-Geldwäscherichtlinie zu, die Mitte 2015 verabschiedet, allerdings noch nicht in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Zentraler Punkt ist dabei, nicht nur den Behörden sondern auch der Öffentlichkeit Zugriff auf ein Unternehmensregister mit Informationen zu den sogenannten „wirtschaftlichen Berechtigten“, auch von Briefkastenfirmen, zu geben. 

„Die Panama Papers haben gezeigt, dass der Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung nur über mehr Transparenz führen kann. Denn nichts fürchten die Verschleierungsindustrie und ihre Klienten mehr als das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb darf es dabei keine halbe Sachen geben“, fordert der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers. „Die Informationen zu den wahren Hintermännern von undurchsichtigen Unternehmenskonstruktionen und Briefkastenfirmen müssen allen zugänglich sein und nicht nur einem ausgewählten Kreis“, so der Steuerexperte.  Auf Initiative von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble soll ein solches Register in Deutschland vorerst aber nicht öffentlich sein. „Diese Halbtransparenz spielt doch genau denen in die Karten, gegen die man eigentlich vorgehen will. Wir werden in den anstehenden Verhandlungen deshalb nicht von unserer Null-Toleranz-Position abweichen. Ein öffentliches Register muss auch tatsächlich für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Da wird der deutsche Finanzminister auf Granit beißen“, unterstreicht der sozialdemokratische Verhandlungsführer Peter SIMON

Zudem sollen auf Initiative der Sozialdemokraten zwei Schlupflöcher geschlossen werden: Bestimmte Formen von Trusts, die vor allem in angelsächsischen Ländern angeboten werden, sollen nicht mehr von Transparenzpflichten ausgenommen sein und zudem zentrale nationale Immobilienregister eingeführt werden, die in einem nächsten Schritt europaweit vernetzt werden sollen. „Da gerade Immobilien immer stärker für Geldwäsche genutzt werden, fordern deutsche Kriminalbeamte solche europaweit vernetzten Immobilienregister bereits seit Jahren. Sonst macht der Kampf gegen Geldwäsche bereits an der Bundesgrenze halt“, erläutert Peter SIMON.

Nicht durchsetzen konnte sich SIMON mit seiner Forderung nach erweiterten Sorgfaltspflichten für sogenannte „exponierte Personen“. Dies sind bisher ausschließlich Personen aus dem politischen Bereich. „Die ‚illustre‘ Gesellschaft in den Panama Papers und den Football Leaks ist doch Beleg, dass ein ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Geldwäsche sämtliche Risikogruppen im Visier haben muss. Deshalb gehören auf diese Liste auch Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Verwaltung, Profisport und Religionsgemeinschaften. Hier wurde eine Chance vertan“, betont Peter SIMON.