Peter SIMON: "Die EU schlägt zurück - Apples Steuersparmodell in Irland ist illegal"

Veröffentlicht am 30.08.2016 in Aktuelles

EU-Kommission fordert Nachzahlungen in Milliardenhöhe

Die Europäische Kommission hat nach mehrjährigen Ermittlungen das Steuersparmodell von Apple in Irland am Dienstag für illegal erklärt. Der Vorwurf: Die Sonderbehandlung des Unternehmens durch irische Steuerbehörden stellt eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar und die entsprechenden Steuern müssen deshalb nachgezahlt werden. Die Nachzahlungen sollen bis zu 13 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen betragen, da Apple in bestimmten Jahren Unternehmensteuersätze von lediglich 0.005 bis 0.05 Prozent zugestanden wurden.

"Die von der EU-Kommission vorgelegten Zahlen zu den effektiven Unternehmenssteuersätzen von Apple sind beispielslos: Auf 1 Million Gewinn zahlte Apple unfassbare 50 Euro Steuern. Aber jetzt hat Apple ausgetrickst! Die EU schlägt zurück. Daran ändert auch das Säbelrasseln der amerikanischen Regierung von letzter Woche nichts. Der Kampf gegen Steuervermeidung von Multis geht nach den Präzedenzfällen gegen Fiat und Starbucks in die nächste Runde und erreicht eine neue Dimension. Die von der EU-Kommission eingeleitete und vom Europaparlament uneingeschränkt unterstützte Zeitenwende in der internationalen Unternehmensbesteuerung macht auch vor den größten Unternehmen der Welt nicht halt", begrüßt der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im EP-Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers und im Sonderausschuss zu Luxleaks, die Entscheidung der EU-Kommission.

„Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge stellt ein weiteres Mal klar: Solche Steuerabsprachen sind nicht „nur“ illegitim, sie sind schlicht und ergreifend illegal. Das ist eine eindeutige Botschaft sowohl an die Multis als auch an die Mitgliedstaaten, die solche Steuerdeals auf Kosten der anderen eingehen“, so Peter SIMON weiter. „Für den ehrlichen Steuerzahler inklusive der Unternehmen, die keine solche Sonderbehandlung erhielten sowie für die Steuergerechtigkeit ist das ein entscheidender Meilenstein."

"Allerdings ist das EU-Beihilferecht kein Allheilmittel im Kampf gegen Steuervermeidung von Multis. Zumal die EU-Kommission für eine flächendeckende Kontrolle der multinationalen Unternehmen mit zu wenigen Ressourcen ausgestattet ist. Hier müssen die Mitgliedstaaten die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen“, stellt Peter SIMON klar. „Für eine faire Unternehmensbesteuerung müssen Gewinne automatisch dort versteuert, wo sie geschaffen werden. Deshalb brauchen wir endlich eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer. Der noch in diesem Jahr erwartete Vorschlag der EU-Kommission dafür könnte den Systemwechsel einläuten", so Peter SIMON abschließend. Die zeitnahe Einführung einer gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage gehört zu den zentralen Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion im vor kurzem angenommenen Abschlussbericht des TAXE2-Sonderausschusses gegen Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen. Zudem fordern die Sozialdemokraten u.a. einen klaren rechtlichen Rahmen für konzerninterne Verrechnungspreise und für Sanktionen gegen Berater, die illegale oder illegitime Steuerpraktiken fördern.