„Erste Konsequenzen aus Panama Papers auf EU-Ebene "

Veröffentlicht am 06.07.2016 in Aktuelles

Kommission präsentiert neue Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuervermeidung 

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch neue Vorschläge veröffentlicht, um Geldwäschern und Steuervermeidern das Handwerk zu legen. Dafür sollen sowohl die Mitte 2015 verabschiedete, allerdings noch nicht umgesetzte vierte Anti-Geldwäscherichtlinie als auch die Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit abgeändert werden. Wichtigstes Ziel ist es dabei, den Behörden europaweit Zugriff auf zentrale Register mit Informationen zu den sogenannten „wirtschaftlichen Berechtigten“ zu geben, also den wahren Hintermännern, von undurchsichtigen Unternehmenskonstruktionen und Briefkastenfirmen.

„So kann man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Justiz- und Finanzbehörden können mit den neuen Regeln nicht nur Geldwäsche für kriminelle Aktivitäten besser erkennen und unterbinden, sondern auch wirksamer gegen Steuersünder vorgehen. Schlüssel zum Erfolg ist hierbei die im Vorschlag vorgesehene sofortige europaweite Zusammenführung der nationalen Register zu den wirtschaftlich Berechtigten sowie ein verbesserter Informationsaustausch unter den Behörden“, unterstreicht der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers. „Eine solche Vernetzung hätten wir aber schon früher haben können und haben sollen. Die Zusammenführung der nationalen Register hatte das Europaparlament bereits für die vierte Anti-Geldwäscherichtlinie gefordert. Damals ist das am vehementen Widerstand der EU-Mitgliedstaaten gescheitert. Nach den Panama Papers scheint es aber auch beim Letzten angekommen zu sein, dass nationale Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuervermeidung nicht nur unzureichend sind, sondern der Schaffung neuer Schlupflöcher Vorschub leisten.“ Ein solches Schlupfloch ist auch, dass bisher bestimmte Formen von Trusts, die vor allem in angelsächsischen Ländern angeboten werden, von Transparenzpflichten ausgenommen sind. Deren wirtschaftlich Berechtigte sollen zukünftig auch vollumfänglich erfasst werden.

Nachbesserungen fordert der Steuerexperte bei den erweiterten Sorgfaltspflichten für sogenannte „exponierte Personen“. Dies sind bisher ausschließlich Personen aus dem politischen Bereich. „Die ‚illustre‘ Gesellschaft in den Panama Papers zeigt, dass ein ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Geldwäsche sämtliche Risikogruppen im Visier haben muss. Deshalb gehören auf diese Liste auch Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Verwaltung, Profisport und Religionsgemeinschaften“, betont Peter SIMON.

„So gut es ist, dass Europa hier als gutes Beispiel vorangeht und den Takt vorgibt, so wichtig ist es zeitgleich mit Nachdruck auf eine globale Lösung hinzuarbeiten. Das Problem undurchsichtiger Unternehmenskonstruktionen und Briefkastenfirmen werden wir letztlich nur mit einem weltweiten und vernetzten Register mit Informationen zu den wirtschaftlichen Berechtigten in den Griff bekommen.“